Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines§ a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen BIG aluminium GmbH, Am Seegraben 4, 63505 Langenselbold, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr René de Vries (im Folgenden: BIG aluminium GmbH genannt) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Bei Verträgen der BIG aluminium GmbH mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gilt die VOB/B. Vertragsergänzend gelten diese AGB.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden, soweit der Kunde Unternehmer ist.
Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch.
c) Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet nicht über das Internet statt, sondern individuell durch Angebot und Annahme.
Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
d) Teilaufträge
Grundsätzlich gelten die im Angebot der BIG aluminium GmbH angebotenen Preise nur bei Annahme des Gesamtangebotes. Teilaufträge des Kunden stellen keine Annahme des Vertrags dar. Diese bedürfen einer neuen Kalkulation, was zu Preisänderungen führen kann. In diesem Fall wird die BIG aluminium GmbH dem Kunden ein neues Angebot erstellen.
§ 2 Leistung
a) Leistungs- bzw. Lieferfrist
Die Leistungs- bzw. Lieferfrist ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien abgeklärt sind. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Leistungs- bzw. Lieferfrist auf eine angemessene Frist.
b) Teilleistungen
Die BIG aluminium GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teilleistungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Kosten an.
c) Leistungsverzögerungen bei Werklieferungsverträgen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt der BIG aluminium GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die BIG aluminium GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die BIG aluminium GmbH dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die BIG aluminium GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die BIG aluminium GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
d) Annahmeverzug bei Werklieferungsverträgen
Gerät der Kunde mit der Annahme der bestellten Leistung in Verzug, ist die BIG aluminium GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
§ 3 Ausführungsunterlagen
Die BIG aluminium GmbH stellt dem Kunden die zur Ausführung nötigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen und andere Unterlagen sind der BIG aluminium GmbH nach Aufforderung rechtzeitig vorzulegen.
§ 4 Montageausführungen
a) Pflichten des Kunden
Die von der BIG aluminium GmbH erstellten Skizzen und Pläne sind vor Ausführung vom Auftraggeber unbedingt auf Ihre Richtigkeit entsprechend der Absprache zu überprüfen. Änderungen hiervon sind schriftlich anzuzeigen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung bzw. Freigabe durch die BIG aluminium GmbH.
Außerdem hat der Kunde die Pflicht den Bereich, in dem durch die BIG aluminium GmbH die vereinbarten Arbeiten vorgenommen werden sollen, frei von Hindernissen und Behinderungen zu halten. Der Kunde ist nur verpflichtet, Hindernisse und Behinderungen vom Leistungsort fernzuhalten, die er zu vertreten hat.
b) Schadensersatz
Sollte der BIG aluminium GmbH durch die Verletzung einer der oben genannten Pflichten ein Schaden entstehen hat der Kunde der BIG aluminium GmbH den entstandenen Schaden zu ersetzen, sofern er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für zusätzliche An- und Abfahrten aufgrund fehlender zusätzlich benötigter Materialien oder bauseitiger Mängel.
§ 5 Zahlung und Kosten
a) Preise
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umsatzsteuersatzes.
Durch die vereinbarte Vergütung werden alle Leistungen abgegolten, die vertraglich vereinbart wurden.
Sollten die BIG aluminium GmbH vom Kunden kurzfristig zu zusätzlichen Leistungen beauftragt werden, wird diese nicht durch den vorher vereinbarten Preis erfasst.
b) Nachträgliche Änderungen
Werden durch Änderungen des Entwurfs oder andere Anordnungen durch den Auftraggeber die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung ist vor der Ausführung zu treffen.
c) Fälligkeit
Sofern nicht ausdrücklich vertraglich etwas anderes vereinbart ist, sind bei Werklieferungsverträgen sämtliche Forderungen der BIG aluminium GmbH sofort und ohne Abzug fällig. Bei Werkverträgen ist die Vergütung mit Abnahme des Werkes fällig. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb von 12 Werktagen abnimmt, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die BIG aluminium GmbH dem Kunden bei Abnahmefähigkeit ausdrücklich diese Frist zur Abnahme gesetzt hat.
d) Abschlagszahlungen
Werden von BIG aluminium GmbH individuell beim Kunden Werke in das Gebäude des Kunden eingepasst und damit mit diesem fest verbunden, so ist die BIG aluminium GmbH berechtigt, nach Mitteilung der Fertigstellung, eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % des Gesamtpreises zu verlangen. Bei Auftragswerten über 3.000 EUR ist die BIG aluminium GmbH berechtigt eine Abschlagszahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen.
e) Verschulden des Kunden
Für den Fall, dass das vereinbarte Werk durch Verschulden des Kunden nicht fertiggestellt werden kann, hat die BIG aluminium GmbH dennoch den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung.
f) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der BIG aluminium GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die BIG aluminium GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass die BIG aluminium GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
g) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und aus demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
a) Umfang des Eigentumsvorbehalts
Sofern der Kunde Unternehmer ist, bleiben die von der BIG aluminium GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der BIG aluminium GmbH. Gegenüber Verbrauchern bleibt nur das gelieferte Produkt aus dem konkreten Vertrag bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der BIG aluminium GmbH. Der Auftraggeber hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Auftraggeber tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an die BIG aluminium GmbH ab. Diese Abtretung nimmt die BIG aluminium GmbH hiermit an. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
b) Verarbeitung, Verbindung, Vermischung
Grundsätzlich wird die Verarbeitung oder Verbindung von Waren und Montageteilen nur von der BIG aluminium GmbH vorgenommen. Werden die gelieferten Waren und Montageteile mit anderen, nicht der BIG aluminium GmbH gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, gilt die BIG aluminium GmbH als Hersteller der neuen Sache. Der BIG aluminium GmbH steht in diesem Fall das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu. Die Höhe des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zum Wert der übrigen verwendeten Sachen.
c) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die Vorbehaltssache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde die BIG aluminium GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der BIG aluminium GmbH entstandenen Ausfall.
d) Rücknahme der Vorbehaltssache
Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist die BIG aluminium GmbH berechtigt, die Vorbehaltssache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die BIG aluminium GmbH erklärt dies ausdrücklich schriftlich.
e) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, ist die BIG aluminium GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
§ 7 Abnahme
a) Abnahmeverlangen der BIG aluminium GmbH
Verlangt die BIG aluminium GmbH die Abnahme der Leistung, so ist die Abnahme durch den Kunden innerhalb von 12 Werktagen durchzuführen. Eine andere Frist kann vereinbart werden.
b) Abnahme abgeschlossener Teile der Leistung
Auf Verlangen der BIG aluminium GmbH sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen.
c) Hemmnis des Abnahmeverlangens
Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.
d) Abnahme ohne Abnahmeverlangen
Wird keine Abnahme verlangt so gilt die Leistung mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung als abgenommen. Außerdem gilt die Leistung ab dem 7. Werktag als abgenommen, ab dem
die Leistung, oder ein Teil der Leistung in Benutzung genommen wurde.
§ 7 Gewährleistung bei Werklieferungsverträgen
a) Gewährleistungsanspruch
Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten des Produktes entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften des Produktes unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.
b) Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht gegenüber Verbrauchern erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über; gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über.
c) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung zu.
d) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die BIG aluminium GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
e) Verjährung
Ist keine Verjährungsfrist individuell vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke 5 Jahre, für andere Sachen, deren Erfolg in der Herstellung oder Veränderung einer Sache besteht, 2 Jahre.
Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung und für in sich abgeschlossene Teile der Leistung mit der Teilabnahme.
§ 8 Haftung
a) Haftungsausschluss
Die BIG aluminium GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet die BIG aluminium GmbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Die BIG aluminium GmbH haftet nicht für vertragswidrigen Gebrauch durch den Kunden nach Abnahme des Werkes.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
§ 9 Kündigung durch den Kunden
Der Kunde kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen. Der BIG aluminium GmbH steht jedoch die vereinbarte Vergütung zu. Sie muss sich allerdings anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft und ihres Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 10 Datenschutzbestimmungen
Die BIG aluminium GmbH weist darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß der Datenschutzbestimmungen, insbesondere denen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Rundfunkstaatsvertrags (RStV), der BIG aluminium GmbH zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Urheberrechte und Lizenzerteilung
Die Inhalte der Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen und anderer Unterlagen, die die BIG aluminium GmbH dem Kunden aushändigt, einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien, sind dingliches und geistiges Eigentum der BIG aluminium GmbH. Die BIG aluminium GmbH überträgt dem Kunden mit Aushändigung der Unterlagen ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht daran in dem Umfang, wie dies im Vertrag vereinbart ist. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist grundsätzlich untersagt und bedarf der schriftlichen Zustimmung der BIG aluminium GmbH.
§ 12 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz der BIG aluminium GmbH in Langenselbold vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.